Die richtige Versicherung für das Kitesurfen

Haftpflichtversicherung

Eine Versicherung zahlt nicht nur einen entstandenen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme, sondern sie wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab (passiver Rechtschutz). Vorraussetzung ist natürlich, dass es sich um ein mitversichertes Risiko handelt.

Deshalb empfehlen wir das VDWS Safety-Tool:

Der Rundum Wassersportschutz für

  • Windsurfer
  • Kiteboarder und Snowkiter
  • Jollensegler und Catsegler

Für 39 € /Jahr inklusive weltweit

  • Kaskoschutz für Mietmaterial
  • Haftpflichtschutz bis 2 Mio Euro
  • Unfallschutz

Kaskoschutz für Mietmaterial
Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung eines entgeltlich gemieteten oder im Rahmen einer Pauschalreisebuchung überlassenen Windsurf-, Kitesurf- oder Snowkitegerätes, Segelboot/Catamaran bis zu einer Deckungssumme von € 1.500 pro Versicherungsjahr. Ausgeschlossen sind vorsätzliche Beschädigungen.
Selbstbehalt je Schadenfall: Kitesurfen/Windsurfen € 50, Segeln € 100.

Haftpflichtschutz
Deckungssumme 2.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Kitesurf-, Snowkite-Haftpflicht: aus Halten, Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Windsurf-, Kitesurf- und Snowkitegeräten, die ausschließlich zu privaten Zwecken benutzt werden.
Skipper-Haftpflicht: aus Führen, Besitz und Gebrauch eines gecharterten/geliehenen Segelbootes/Catamaran (nicht eigene Boote), das ohne Berufsbesatzung und ausschließlich zu privaten Zwecken benutzt wird.

Unfallschutz
Für alle Unfälle bei Benutzung von Windsurf-, Kitesurf-, Snowkite- und Segelmaterial
€ 16.000 Invalidität (Kinder € 21.000)
€ 5.000 Bergungs-/Rettungskosten
€ 3.000 Todesfall
€ 6 Krankenhaustagegeld
€ 2.500 Kurbeihilfe

Hier geht es zur direkten Anmeldung!
School ID 10374 (Bitte angeben!)


Wichtige Anhaltspunkte für eine bestehende Versicherung

Was muss bei einer bereits bestehenden Versicherung beachtet werden?

Jeder, der es schon einmal probiert hat, weiss, wie schwer es sein kann sich eine schriftliche Bestätigung von seinem Versicherer zu holen, in der das Kitesurfen als mitversichert aufgeführt wird. Bei manchen Versicherern klappt dies mittlerweile ganz gut. Andere wimmeln einen mit der telefonischen Aussage ab, dass Kiten schon mitversichert sei. In diesem Fall sollte man sich die entsprechende Stelle, in der das Kiten explizit genannt wird, in den Versicherungsbedingungen zeigen lassen. Diese existieren bis auf wenige Ausnahmen nicht. Wie auch immer, an einer schriftlichen Bestätigung führt jedenfalls kein Weg vorbei! Auf mündliche Zusagen durch die Mitarbeiter des Callcenters oder der Vertreter darf man sich nicht verlassen!

Bestätigt ein Versicherer nun schriftlich das Kiten, geschieht das meistens in folgender oder ähnlicher Form: "Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass das Kitesurfen im Rahmen der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen mitversichert ist." Diese Art der Formulierung dürfte wohl die Häufigste sein. Mit ihr ergeben sich jedoch Probleme, die in der grundlegenden Definition entsehen können oder im Kleingedruckten.

Ihr solltet hier auf jedenfall noch einmal ganz genau bei eurer Haftpflicht nachschauen bzw. nachfragen.

Der Südwestring ist einer der ersten Versicherungsmakler, die sich diesem Problem gewidmet haben und ein entsprechendes Angebot machen können:
Für Kiter wird eine Private Haftpflichtversicherungen angeboten die eindeutig klarstellt, dass bei SüdwestRing ein Kitesurfgerät (Brett und Schirm) wie ein Windsurfgerät in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Klar bestätigt wird, dass die Textpassagen in den Bedingungen zu „Flugmodellen, Drachen, Ballonen, Fluggewicht-Begrenzungen, Pflichtversicherungen nach dem Luftfahrtgesetz für Drachen, Flughöhen-Begrenzungen von 30 Metern“ und ähnlichem nicht für SüdwestRing Kunden gelten.

Der VDWS hat für Kitesurfer in Kooperation mit Südwestring ein spezielles Safety-Tool entwickelt, welches auf eure Kitebedürfnisse abgestimmt ist und euch rundum absichert.