Versicherungen für das Kitesurfen

Haftpflichtversicherung

Eine Versicherung zahlt nicht nur einen entstandenen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme sondern sie wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab (passiver Rechtschutz). Vorraussetzung ist natürlich, dass es sich um ein mitversichertes Risiko handelt.

Was muss bei einer Versicherungsbestätigung beachtet werden?

Jeder, der es schon einmal probiert hat, weiss, wie schwer es sein kann sich eine schriftliche Bestätigung von seinem Versicherer zu holen, in der das Kitesurfen als mitversichert aufgeführt wird. Bei manchen Versicherern klappt dies mittlerweile ganz gut. Andere wimmeln einen mit der telefonischen Aussage ab, dass Kiten schon mitversichert sei. In diesem Fall sollte man sich die entsprechende Stelle, in der das Kiten explizit genannt wird, in den Versicherungsbedingungen zeigen lassen. Diese existieren bis auf wenige Ausnahmen nicht. Wie auch immer, an einer schriftlichen Bestätigung führt jedenfalls kein Weg vorbei!  Auf mündliche Zusagen durch die Mitarbeiter des Callcenters oder der Vertreter darf man sich nicht verlassen!

Bestätigt ein Versicherer nun schriftlich das Kiten, geschieht das meistens in folgender oder ähnlicher Form: "Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass das Kitesurfen im Rahmen der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen mitversichert ist." Diese Art der Formulierung dürfte wohl die Häufigste sein. Mit ihr ergeben sich jedoch Probleme, die in der grundlegenden Definition entsehen können oder im Kleingedruckten.

Ihr solltet hier auf jedenfall noch einmal ganz genau bei eurer Haftpflicht nachschauen bzw. nachfragen.

Der Südwestring ist einer der ersten Versicherungsmakler, die sich diesem Problem gewidmet haben und ein entsprechendes Angebot machen können:
Für Kiter wird eine Private Haftpflichtversicherungen angeboten die eindeutig klarstellt, dass bei SüdwestRing ein Kitesurfgerät (Brett und Schirm) wie ein Windsurfgerät in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Klar bestätigt wird, dass die Textpassagen in den Bedingungen zu „Flugmodellen, Drachen, Ballonen, Fluggewicht-Begrenzungen, Pflichtversicherungen nach dem Luftfahrtgesetz für Drachen, Flughöhen-Begrenzungen von 30 Metern“ und ähnlichem nicht für SüdwestRing Kunden gelten.

Der VDWS hat für Kitesurfer in Kooperation mit Südwestring ein Safety-Tool entwickelt, welches euch rundum absichert.

Deshalb empfehlen wir das VDWS Safety-Tool: